Wichtig: In BW besteht nach wie vor Schulbezirkspflicht! Das heißt, dass Sie ihr Kind an der zuständigen Bezirksgrundschule anmelden müssen. Auch, wenn Sie einen Schulbezirkswechsel wünschen und Ihr Kind an einer anderen Grundschule einschulen möchten! Ebenso, wenn Ihr Kind eine Sonderpädagogische Unterstützung benötigt oder eine staatlich anerkannte Privatschule besuchen soll!
Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen in den vergangenen Jahren haben wir uns dazu entschlossen, den Modus der Schulanmeldung so zu belassen. Persönliche Anmeldungen aller Schulanfänger an einem Tag wird es nicht geben. Stattdessen haben wir allen Eltern unserer Schulanfänger die notwendigen Unterlagen nach den Weihnachtsferien zugeschickt. Die Schulanmeldungen, ausgefüllten Erklärungen und Einverständniserklärungen zur Kooperation mit den Kitas/Kigas sollen bis zum 22. Januar an die Schule übermittelt werden. Dann stellen wir gemeinsam mit den Kigas/Kitas fest, wo eine Einschulung ohne weitere Maßnahmen möglich ist und wo möglicherweise noch Klärungsbedarf besteht. Sollte dies der Fall sein ODER sollte von Elternseite ein Anliegen bestehen (Schulbezirkswechsel, Zurückstellung, Sonderpädagogischer Bedarf...) vergeben wir individuelle Termine (persönlich, telefonisch oder per Video), um das weitere Vorgehen zu besprechen und ggfs. Maßnahmen (Testung, Gesundheitsamt, Beratung, Antragstellung, vorschulische Fördermaßnahmen...) einzuleiten. Ebenso kontaktieren wir alle Eltern, von denen uns keine Informationen aus einer Kita/Kiga vorliegen und laden Sie zu einer persönlichen Vorstellung mit Terminvereinbarung ein. Bis zum 12. Februar 25 muss das gesamte Prozedere abgeschlossen sein. Über die gestellten Schulbezirkswechsel entscheidet das Staatliche Schulamt in den Tagen danach. Über das Ergebnis werden die Eltern umgehend informiert. Über die Zurückstellungsanträge oder vorzeitigen Einschulungen wird ggfs. in Kooperation mit dem Gesundheitsamt und einer Beratungslehrkraft entschieden.